Dienstleistungen
Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung stellt einen wichtigen Bestandteil des Nachlassmanagements dar und gewährleistet, dass der letzte Wille des Erblassers ordnungsgemäß und nach dessen Wünschen umgesetzt wird. Sie wird im Testament des Erblassers angeordnet und umfasst die Ernennung eines Testamentsvollstreckers, der für die Abwicklung des Nachlasses verantwortlich ist. Gegebenenfalls wird das Nachlassgericht ermächtigt, einen Testamentsvolltrecker zu ernennen.
Der Testamentsvollstrecker hat sich in erster Linie an die Vorgaben des Erblassers in der letztwilligen Verfügung zu richten. Dies umfasst in der Regel die eine Vielzahl von Aufgaben, die er im Rahmen seiner Tätigkeit erfüllen muss:
- Vermögenserfassung und -verwaltung
- Erbenermittlung und Erbenfeststellung, soweit aufgrund des Testamentes erforderlich
- Schuldenregulierung
- Steuerliche Abwicklung
- Erbverteilung
- Rechenschaftspflicht gegenüber den Erben
Die Testamentsvollstreckung kann helfen, Konflikte unter den Erben zu vermeiden, da der Testamentsvollstrecker als neutrale Partei fungiert, die die Interessen aller Beteiligten wahrt und eine faire und gerechte Verteilung des Nachlasses sicherstellt. Auch bietet sich die Testamentsvollstreckung in Fällen eines komplexen Nachlasses oder bei Besonderheiten, die in der Person des bzw. eines Erben begründet sind (z.B. das sogenannte „Behindertentestament“ oder minderjährige Erben), an.
Insgesamt trägt die Testamentsvollstreckung wesentlich dazu bei, den Nachlass effizient, transparent und im Sinne des Verstorbenen zu verwalten. Sie bietet sowohl dem Erblasser als auch den Erben Sicherheit und Klarheit in einem oft emotionalen und komplexen Prozess.
Die Honorierung des Testamentsvollstreckers wird entweder im Testament festgelegt oder soll einer angemessenen Vergütung entsprechen. Hierbei werden regelmäßig die Empfehlungen des Deutschen Notarvereins zur Vergütung des Testamentsvollstreckers angegeben und in der Praxis als angemessen angesehen.
Wir stehen sowohl den Nachlassgerichten als auch Ihnen zur Übernahme von Testamentsvollstreckungen zur Verfügung und bieten gerne ein persönliches Kennenlernen zur Umsetzung Ihrer Wünsche an.
Nachlasspflegschaft

Die Nachlasspflegschaft dient dem Schutz und der Sicherung eines Nachlasses, wenn die Erben noch unbekannt oder verhindert sind, den Nachlass selbst zu verwalten. Sie ist ein wichtiges Instrument des Erbrechts, um Vermögenswerte zu sichern und rechtliche Ansprüche zu wahren, bis die Erbfolge endgültig geklärt ist.
Eine Nachlasspflegschaft wird vom Nachlassgericht angeordnet, soweit ein Fürsorgebedürfnis besteht, so z.B. bei unbekannten Erben, Gefährdung des Nachlasses und bei einem dringenden Bedürfnis zur Sicherung oder Vertretung des Nachlasses.
Der Antrag kann von jeder Person gestellt werden, die ein rechtliches Interesse hat – etwa Gläubiger des Erblassers, Miterben oder Vermieter.
Der vom Gericht bestellte Nachlasspfleger ist gesetzlicher Vertreter der unbekannten Erben. Seine Aufgaben umfassen insbesondere:
- Sicherung und Verwaltung des Nachlasses
- Ermittlung der Erben
- Abwicklung laufender Verpflichtungen des Erblassers
- ggf. Vertretung des Nachlasses vor Gericht
- Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
Er handelt stets im Interesse der Erben und unterliegt der Aufsicht des Nachlassgerichts.
Wir sichern und verwalten Nachlässe zuverlässig, ermitteln Erben und vertreten die Interessen der unbekannten Erben mit Kompetenz und Sorgfalt. Hierfür stehen wir im engen Kontakt mit den beauftragenden Nachlassgerichten.
Nachlassabwicklung

Die Abwicklung eines Nachlasses erfordert nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch organisatorisches Geschick, Fingerspitzengefühl und ein hohes Maß an Verantwortung. Als erfahrene Ansprechpartner in der Nachlassabwicklung begleiten wir Sie in allen Phasen dieses sensiblen Prozesses – von der ersten Sichtung des Nachlasses bis zur abschließenden Verteilung an die berechtigten Erben.
Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem:
- Sichtung und Sicherung des Nachlasses
- Ermittlung und Kontaktaufnahme mit den Erben
- Einholung und Prüfung relevanter Unterlagen
- Kommunikation mit Gerichten, Behörden und weiteren Beteiligten
- Auflösungen von Mietverhältnissen samt Räumungsarbeiten
- Verwertung von Vermögenswerten (z. B. Immobilien, Konten, Nachlassgegenstände)
- Schuldenregulierung im Rahmen der Nachlassverwaltung
- Rechtssichere Verteilung des Nachlasses
Dabei stehen für uns Diskretion, Transparenz und die sorgfältige Wahrung aller rechtlichen Vorgaben stets im Mittelpunkt. Ob als Unterstützung für Nachlasspfleger, Testamentsvollstrecker oder Angehörige – wir sorgen dafür, dass der Nachlass im Sinne der gesetzlichen oder testamentarischen Vorgaben geordnet und fair abgewickelt wird.
Sie benötigen Unterstützung bei der Nachlassabwicklung?
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.
Erbenermittlung

Mangels einer testamentarischen Regelung kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen, welche anhand des Verwandtschaftsgrades zu ermitteln ist. Die entsprechende Rangfolge der gesetzlichen Erbfolgeordnung sowie die Erbteile der jeweiligen Verwandten sind in den §§ 1924 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. So wird anhand der bekannten Daten des Erblassers die Ermittlung der Verwandtschaftszweige über Standesämter, Meldeämter, Archive, Kirchenbücher usw. Stück für Stück vorgenommen, wobei alle die Verwandtschaft belegenden Personenstandsurkunden für ein anschließendes Erbscheinsverfahren gesammelt werden.
Mit höchster Sorgfalt, juristischer Expertise und diskretem Vorgehen übernehmen wir die Ermittlung der gesetzlich anspruchsberechtigten Erben sowie die Durchsetzung ihrer Rechte unter Berücksichtigung aller erforderlichen Nachweise.